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   BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89   

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BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89 (https://dejure.org/1990,13887)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1990 - 6 B 27.89 (https://dejure.org/1990,13887)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1990 - 6 B 27.89 (https://dejure.org/1990,13887)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Widerruf und Rücknahme eines Verwaltungsakts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89
    Derartige Angriffe sind aber im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unbeachtlich (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89
    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89
    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 B 23.79

    Voraussetzungen für eine Besoldung nach dem höheren Amt bei Zurechnung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 6 B 27.89
    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
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